Preise für Ferienunterkünfte

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Inklusivpreise, in denen alle Abgaben wie Bedienung, Mehrwertsteuer und bei Ferienwohnungen die Endreinigung enthalten sind. Auch die Strom-, Wasser-, Gas- und Heizkosten sind in den Endpreis eingerechnet.

Die Preise haben Gültigkeit für die Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2018. An- und Abreisetag werden zusammen als nur ein Tag berechnet.

Die in den Angeboten genannten Preise gelten – wenn nichts anderes vermerkt ist – für eine Aufenthaltsdauer von mindestens sieben Tagen pro Person (bei Ferienwohnungen in der Regel für 4 Pers./Tag – außer bei geringerer Maximalbelegung). Bei kürzeren Aufenthalten erhöhen sich die Preise. Folgende Richtsätze wurden den Vermietern empfohlen: Aufenthalt von einem Tag 40 %, zwei und drei Tage 30 %, vier und fünf Tage 20 %, sechs Tage 10 % Aufschlag.

Leistungen

Vollpension:

Übernachtung mit Frühstück, Mittag-essen, Abendessen, Inanspruchnahme der Einrichtungen des Hauses gemäß Angebot im Verzeichnis.

Halbpension:

Übernachtung mit Frühstück, eine Mahlzeit. Die Art der Mahlzeit ist im Verzeichnis angegeben. Inanspruchnahme der Einrichtungen des Hauses gemäß Angebot im Verzeichnis.

Übernachtung mit Frühstück:

Das Normalfrühstück besteht aus Semmeln und Schwarzbrot, Butter, Honig oder Konfitüre, Kännchen Kaffee, Tee, Milch oder Kakao. Ist „Reichhaltiges Frühstück“ angegeben, so kann hierfür kein erhöhter Preis berechnet werden. Ansonsten können zusätzlich geforderte Eier, Wurst, Käse etc. in Rechnung gestellt werden.

Kinderermäßigung:

Die Preisermäßigung für Kinder gilt für alle Häuser mit dem Zeichen  Sie gilt nur bei Unterbringung zusammen im Elternschlafzimmer bzw. im eigenen Kinderzimmer. Sie beträgt für Kinder bis sechs Jahre 50 %, bis neun Jahre 25 %. Ansonsten und auch für Kleinkinder nur nach Vereinbarung mit dem Vermieter. Für Ferienwohnungen wird grundsätzlich keine Kinderermäßigung gewährt, außer bei  nach Vereinbarung mit dem Vermieter.

Sonstiges

An- und Abreise:

Die gemieteten Zimmer und Ferienwohnungen müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein. Anreise ist in der Regel von 15.00 bis 18.00 Uhr, (Sondervereinbarungen nur mit dem Vermieter möglich).

Bahnreisende werden auf Wunsch vom nächsten Bahnhof abgeholt bzw. ihre Abholung veranlasst. Garten- und Balkon-möbel sind in der Regel vorhanden. Hausprospekte bitte direkt beim Vermieter anfordern.

Reiserücktrittskostenversicherung wird auf jeden Fall empfohlen.

Sportangler erhalten, solange die Kontingente reichen, Erlaubnisscheine gegen Vorlage des amtlichen Fischereischeins.

Vorherige Anfrage ist daher zweckmäßig. Vorauszahlungen können vom Vermieter verlangt werden.

Gastaufnahmevertrag:

Sobald Sie bei einem Gastgeber (mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail) buchen, kommt ein Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrag zustande.

Der Fremdenverkehrsverein Muhr a. See empfiehlt eine schriftliche Bestätigung seitens des Gastgebers mit allen vereinbarten Leistungen und Preisen. Wird auf diesen Katalog verwiesen, sind die dort genannten Angaben Bestandteil des Vertrages. Sowohl der Gastgeber als auch Sie sind zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet. Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“. Der Vermieter hat Ihnen die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und Sie sind verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen.

Erfüllungsort ist der Ort des Betriebs, Gerichtsstand ist das für den Erfüllungsort zuständige Amtsgericht.

Storno und Schadenersatz:

Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist daher ausgeschlossen. Reisen Sie erst gar nicht an oder treten Sie während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, sind Sie verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Frühstück, Strom, Heizung. Die Einsparungen betragen nach der Rechtsprechung bei Ferienwohnungen oder Unterkünften ohne Verpflegung 10 %, bei Übernachtungen mit Frühstück 20 %, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 %. Bei einem frühzeitigen Rücktritt ist der Gastgeber nach Treu und Glauben verpflichtet, das Objekt anderweitig zu vermieten. Dazu ist es aber ausreichend, wenn der Gastgeber die Unterkunft wieder als frei meldet. Der bei einer erneuten Vermietung vereinnahmte Betrag ist vom vereinbarten Preis abzuziehen.

Alternativ ist auch eine Pauschalisierung der Stornogebühren durch die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingung möglich.

Der Vermieter seinerseits macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er Ihnen die gebuchte Unterkunft – z.B. wegen Überbuchung – und auch keine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann.

Erfüllungsort ist der Ort des Betriebs, Gerichtsstand ist das für den Erfüllungsort zuständige Amtsgericht.