Bier im Biergarten

Bier

Biergenuss in Altmühlfranken

Gerichte mit und rund um`s Bier vom 18. April bis 1. Mai im Hirschen am Altmühlsee

Wir feiern am 22. April ins Jubiläum hinein (500 Jahr bayrisches Reinheitsgebot 23. April 2016).

Dazu machen wir einen fränkischen Abend mit Geschichten & Liedern rund um`s Bier mit Alfred Stahl.

Für diesen Abend servieren wir ein 3-Gänge-Bier-Menü + Aperetif für 17,00€ im Festsaal

Tischreservierung für diesen Abend wäre mit sicherheit von Vorteil

Unsere Gerichte zum 500 jährigen Jubiläum

Die Veranstaltungwochen werden von der Zukunftinative altmühlfranken und einigen Qualifizierten Gastromen organisiert.

Vorab schon mal ein paar Fakten zum Bier und dem Reinheitsgebot:

Das Reinheitsgebot wurde am 23. April 1516 in Ingolstadt von den bayerischen Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassen,

„Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“

In seiner ursprünglichen Version von 1516 spricht das Reinheitsgebot nur von Gerste, Hopfen und Wasser – die Hefe war noch unbekannt. Nach der Erfindung des Mikroskops im 17. Jahrhundert wurde sie „entdeckt“; Louis Pasteur (1822–1895) erkannte im 19. Jahrhundert ihre Bedeutung für den Gärungsprozess. Danach wurde die Hefe als vierte erlaubte Zutat ins Reinheitsgebot aufgenommen. Eine weitere Veränderung gab es hinsichtlich des Rohstoffs „Gerste“:  Aus Gerste wurde Gerstenmalz, später Malz.

 

In Klöstern wie Weihenstephan, Weltenburg, Andechs und vielen anderen wurde der Brauprozess studiert, Abläufe wurden hinterfragt, neue Rezepturen getestet und es wurde mit Heilpflanzen experimentiert. Jeder Brauvorgang, jedes Rezept wurde notiert und von Brauer zu Brauer weitergereicht. Im Vergleich hierzu war die Braukunst, die in den weltlichen Gasthäusern exerziert wurde, zur damaligen Zeit immer noch eher ein glücklicher Zufall, und die spontan einsetzende Gärung wurde als Gottes Tat begrüßt. Technisch im Brauprozess entscheidende Instrumente wie beispielsweise das Kühlschiff oder der Braukessel wurden in den Klosterbrauereien entdeckt oder weiterentwickelt. Oftmals sind die Brauer auch auf Wanderschaft gegangen und haben sich in anderen Klosterbrauereien neues Wissen angeeignet. So sind die Erkenntnisse in der Brauzunft über die Grenzen der Königreiche weitergetragen worden.

Der Hopfen setzte sich als entscheidende Zutat auch bei weltlichen Brauern durch; damit war die Haltbarkeit der Biere gesichert, Lagerfähigkeit und Geschmack wurden verbessert. Bier konnte nun nicht nur gelagert, sondern auch in fernere Regionen vertrieben werden. Zu dieser Zeit wurde das Bier über eine sogenannte Akzise (Verbrauchersteuer) direkt besteuert. In diesem Punkt hatten die Klöster einen großen Vorteil: Sie mussten keine Steuern bezahlen. Zudem hatten sie ausreichend Arbeitskräfte und konnten die Rohstoffe selbst anbauen. Die Mönche waren auch nie von einem Brauverbot betroffen, das zum Beispiel bei Missernten verhängt wurde, um das Getreide zum Backen statt zum Brauen zu verwenden. Während der Reformation und auch im Dreißigjährigen Krieg wurden viele Klöster aufgelöst. 1803, im Zuge der rechtsrheinischen Säkularisation, gingen viele kirchliche Besitztümer in staatliches Eigentum über – damit starben auch die Klosterbrauereien nahezu aus.

Quelle: www.reinheitsgebot.de

Alles gute vom Altmühlsee wünscht euch das Team vom Hirschen!